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Bürgerinitiative »Autobahn B213 Nein!« Einwendungen gegen den FNP der Stadt Löningen:Einwendungen zum FNP |
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zu FNP 1.3.5 Übergeordnete Planungen/sonstige relevante PlanungenDer vierspurige Ausbau der B213 einschl. Nordumgehung und die Verlegung der K162 Hümmling-Route werden nicht im Zuge planungsrechtlichen Abwägungsprozesses angemessen koordiniert und auftretenden Nutzungskonflikten entgegen zu wirken und diese auszugleichen.zu FNP 2.1 RaumordnungDer FNP widerspricht den Zielen des Landesraumordnungsprogramms zum Thema Verkehr und Straßenbau.zu FNP 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)Der vierspurige Ausbau und die Nordumgehung B213 bzw. Verlegung der K162 Hümmling-Route werden im LROP nicht dargestellt.zu FNP 2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)Es gibt kein rechtswirksames RROP und das schon seit sieben Jahren. Die Zielsetzungen im RROP können nur vermutet werden den die Neufassung kann in erheblichen Umfang noch geändert werden bis zur Rechtskraft.zu FNP 2.1.3 LandschaftsrahmenplanDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die naturschutzrechtlichen Aspekte widersprechen der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 als Autobahn bzw. Verlegung der K162 Hümmling-Route.zu FNP 2.1.4 LandschaftsplanDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die naturschutzrechtlichen Aspekte widersprechen der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 als Autobahn bzw. Verlegung der K 132 Hümmling-Route.zu FNP 2.2 Kommunale PlanungenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Die Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 als Autobahn bzw. Verlegung der K162 Hümmling-Route. Wurden mit den Nachbargemeinden nicht ausreichend abgestimmt bzw. von denen abgelehnt.zu FNP 2.2.5 Sonstige Planungen / Fachplanungen
hier: VerkehrskonzepteDie aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass die Stadt Löningen kein Verkehrskonzept vorlegen kann. Vor Genehmigung des FNP, sollte ein Verkehrsgutachten für die anstehende Verkehrsmaßnahmen erstellt werden.zu FNP 2.2.5 Planungen zum Ausbau der B213/E233 / NordumgehungDie aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass das so genannte Realisierungskonzept nicht vorliegt sondern eine Machbarkeitsstudie die aussagt, dass die vorhandene B213 vierspurig Ausgebaut werden kann. Die Nordumgehung ist weder in der Studie noch im verabschiedeten Fernstraßenausbaugesetz aufgeführt. Für dieses Projekt NI 5154 gibt es weder ein Projekt- bzw. Kriterienbeschreibung. Die planerische Übernahme erfolgte nicht aus dem RROP sondern wurde von der Stadt Löningen selber erarbeitet und festgelegt.zu FNP 2.3.4 Samtgemeinde WerlteDie aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass keine Abstimmung mit der Gemeinde Werlte zur Verlegung der K162 Hümmling-Route erfolgte. Denn lt. Presseberichte wünschen die Gemeinde Werlte und Lindern eine direkte Anbindung an die B213 in Lastrup.zu FNP 2.3.5 Samtgemeine HerzlakeDie aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass keine Abstimmung mit der Gemeinde Herzlake zur Verlegung der B213 Nordumgehung erfolgte. Denn die Bahnstrecke wird durch die Verlegung der B213 beeinträchtigt.zu FNP 2.3.7 FazitDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Land- und Forstwirtschaft widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/B402 als Autobahn. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Flächen für die Land- und Forstwirtschaft verloren gehen. Die Landwirtschaft wird keinen direkten Zugang zur B213/B402 erhalten. Wirtschaftswege und Gemeindestraßen werden keine Anbindungen erhalten, so dass die Landwirte für die Bewirtschaftung ihrer Flächen erhebliche Umwege zu bewältigen haben.zu FNP 3.1.5 Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs bis zum Jahre 2017Die unter Abs. 5 aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Wohnbebauflächen im Ortsteil Windhorst, Elbergen, Augustenfeld, Lewinghausen widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 Nordumgehung als Autobahn. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Lärm- und Emissionsbelastungen auf die Bewohner zu kommen.zu FNP 3.1.6 Verteilung von Bauflächen auf die OrtschaftenDie unter Abs. 3 aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Diese Einschätzung für die Wohnbebauflächen im Ortsteil Windhorst III widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 Nordumgehung als Autobahn. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Lärm- und Emissionsbelastungen auf die Bewohner zu kommen.zu FNP 3.2 GewerbeDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Unsere Einschätzung ist, dass die zweispurige B213/E233 und die heutige K162 Führung für das Verkehraufkommen der heimischen Wirtschaft ausreicht.zu FNP 3.2.5 GewerbestandorteDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn die Neuausweisung der gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich (B213) ca. 24,5 ha Brutto wird von der neuen Trasse Nordumgehung B213 quer durchschnitten. Für die Straßenflächen der Nordumgehung und K162 neu werden min. 10 ha Gewerbefläche benötigt. Die Gewerbeflächengröße muss korrigiert werden. Eine Realisierung für Ansiedlungen kann erst in 20 bis 30 Jahren wenn überhaupt durchgeführt werden, denn die Nordumgehung B213 und K162 neu muss erst verwirklicht bzw. ausgebaut werden.zu FNP 3.2.6 StandortkoordinationDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Denn die Neuausweisung der gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich (B213) grenzt an vorhandenen Wohnnutzungen am Linderner Damm.zu FNP 3.2.7 EinzelhandelstrukturenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Denn der vierspurige Ausbau der B213/E233 wird den Verdrängungsprozess und Kaufkraftverlust im Einzelhandel und Gewerbe noch vergrößern.zu FNP 3.4.3 Wassersport und FreizeitDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für denn Wassersport bzw. Freizeitmöglichkeiten widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233. Denn durch den erhöhten Straßenverkehr (Schwerlastverkehr) werden die Erläuterungen hierzu außer Kraft gesetzt.zu FNP 3.4.4 Radwanderrouten und WanderwegenetzDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für denn Radwanderwegenetz widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233. Denn durch den Ausbau der B213/E233 werden zwischen Cloppenburg und Meppen, in Erheblichenmaße, Rad-und Wanderwege direkt an der B213B402 verloren gehen.zu FNP 3.5 TourismusDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Wir sehen keine Zukunft für einen staatlich anerkannter Erholungsort bzw. den Bestand der Museumseisenbahn zwischen Löningen und Haselünne. Diese unsere Einschätzung für denn Fremdenverkehr widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233. Denn durch den erhöhten Straßenverkehr (Schwerlastverkehr) werden die Erläuterungen hierzu außer Kraft gesetzt.zu FNP 3.7 Natur und LandschaftDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Natur- und Landschaft widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Flächen für die Natur- und Landschaft bzw. Strukturen verloren gehen.zu FNP 3.7.1 Naturräumliche Grundlagen
hier: Klima/LuftDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Klima und Luft widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Emissionen (Gerüche und Schadstoffe) freigesetzt.zu FNP 3.7.1 Naturräumliche Grundlagen
hier: Gefährdungen des LandschaftsbildesDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für das Landschaftsbild widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße das Landschafts- und Erscheinungsbild verloren gehen.zu FNP 3.7.1 Naturräumliche Grundlagen
hier: Vegetationskundliche BereicheDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für das Landschaftsbild widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die angrenzenden Biotopen und bestandsgefährderter Tierarten bzw. Tiervielfalt verloren gehen.zu FNP 3.7.1 Naturräumliche Grundlagen
hier: FaunaDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die gefährdete 18 Vogelarten verloren gehen.zu FNP 3.7.2 NaturschutzgebieteDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die vorhandenen Naturschutzgebiete gefährdet.zu FNP 3.7.2 LandschaftsschutzgebieteDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete gefährdet.zu FNP 3.7.2 NaturdenkmaleDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße das vorhandene Naturdenkmal Kennzeichen ND CLP 29 gefährdet.zu FNP 3.7.2 Besonders geschützte BiotopeDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K132. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die vorhandenen Biotope bzw. geschützte Feuchtgrünländereien wie in der Liste aufgeführt gefährdet.zu FNP 3.7.2 Avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut- und Gastvögel)Die aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die vorhandenen Schutzgebiete für Brut- und Gastvögel gefährdet.zu FNP 3.7.3 Leitbild Flussaue – BachtalDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die vorhandenen Flussauen in der Gemarkung Löningen gefährdet.zu FNP 3.7.3 Leitbild GeestDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K132. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße naturnahe Laubwälder, Äcker mit Wildkräutern, vielgestaltige Gehölzstrukturen und diverse Pflanzen gefährdet bzw. vernichtet.zu FNP 3.7.3 Leitbild SiedlungDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Siedlungsbereiche zerschnitten und weiter Flächenversiegelungen vorgenommen.zu FNP 3.7.4 Raumbezogene HandlungskonzeptDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße die dargestellten Maßnahmen zerstört bzw. vernichtet oder sie sind gefährdet.zu FNP 3.7.5 Agrarstrukturelle EntwicklungsplanungDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Flächen für Kompensationsmaßnahmen benötigt. Im FNP wurden hierfür keine Ersatzflächen ausgewiesen bzw. berücksichtigt.zu FNP 3.7.6
hier: Fläche Nr. 3 – südlicher Siedlungsrand »Elbergen«Die aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße der Besonderen Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und durch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die Strukturen verschandelt bzw. zerstört.zu FNP 3.7.7
hier: die Übersicht der untersuchten Bereiche Fläche 1 und 2Die aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213/E233 als Autobahn bzw. Verlegung der K132. Denn durch den Ausbau werden die Flächen 1 und 2 in erheblichem Maße vernichtet. Die Auswertungen und Ergebnisse der Untersuchungen lassen keinen vierspurigen Ausbau der B213 bzw. Nordumgehung auf diesen Flächen 1 und 2 zu.zu FNP 3.8.1 LandwirtschaftDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Landwirtschaft widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Flächen ca. 100 ha für die Landwirtschaft verloren gehen. Die lokalen Landwirte werden keinen direkten Zugang zur B213 erhalten. Wirtschaftswege und Gemeindestraßen werden keinen direkten Anbindungen an die B213 erhalten, so dass die Landwirte für die Bewirtschaftung ihrer Flächen erhebliche Umwege zu bewältigen haben.zu FNP 3.8.4 ForstwirtschaftDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese Einschätzung für die Forstwirtschaft widerspricht der Planung des vierspurigen Ausbaus der B213 als Autobahn bzw. Verlegung der K162. Denn durch den Ausbau werden in erheblichem Maße Flächen für die Forstwirtschaft verloren gehen. Die lokalen Waldbereiche werden zerschnitten bzw. vernichtet.zu FNP 3.9 Verkehrzu FNP 3.9.1 StraßenverkehrDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Diese ihre Einschätzung für einen wachsenden Mobilitätsanstieg in den letzten Jahren für den straßenbezogenen Individualverkehrs sollte nicht dazu führen, dass die B213 als vierspurige Schnellstraßen bzw. die Verlegung der K162 geplant bzw. ausgebaut wird.
Denn die Forderungen im Erläuterungsbericht unter Verkehr:
- Ausbau eines leistungsfähigen ÖPNV
- Förderung einer Verkehrsverlagerung
- Gütertransporte über große Distanzen sind vorzugsweise auf den Schienenverkehr zu verlagern.
Diese Ihre Forderungen finden unseren uneingeschränkten Zustimmung.
Die aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Die aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass die B213 eine wichtige Verkehrsachse für den internationalen Güterverkehr und für die heimische Wirtschaft eine untergeordnete Verbindung darstellt. Die Verlegung der K162 Hümmligroute bringt keine nennenswerten Vorteile für den straßenbezogenen Individualverkehr der Stadt Löningen. Diese Maßnahmen stehen im krassen Widerspruch zu ihrer Forderung Förderung einer Verkehrs-verlagerung bzw. Gütertransporte über große Distanzen sind vorzugsweise auf den Schienenverkehr zu verlagern.zu FNP 3.9.2 Geplante Verkehrsmaßnahmen/künftige Verkehrsprojekte
hier: Ausbau der Bundesstraße B213/E233 inkl. Nordumgehungzu FNP 3.9.3 BahnDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Die aufgeführten Erläuterungen zeigen, dass das so genannte Realisierungskonzept nicht vorliegt sondern eine Machbarkeitsstudie die aussagt, dass die vorhandene B213 vierspurig Ausgebaut werden kann. Die Nordumgehung ist weder in der Machbarkeitsstudie noch im verabschiedeten Fernstraßenausbaugesetz aufgeführt. Für dieses Projekt B213/B402 (NI 5154) gibt es weder ein Projekt- bzw. Kriterienbeschreibung. Die planerische Übernahme erfolgte nicht aus dem RROP sondern wurde von der Stadt Löningen selber erarbeitet und festgelegt.
Die Dringlichkeit des 4-streifigen Ausbaus (Autobahn) der B213/402 (E233) ist nicht gegeben:
- Die Ausbaumaßnahme ist im gültigen Verkehrswegeplan des Bundesfernstraßengesetzes als Maßnahme des »weiteren Bedarfs mit Planungsrecht« enthalten. Es wurde bis heute keine Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien, kein Verkehrsgutachten, Raumordnungsverfahren (Linienfindung) und keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Bundesfernstraßengesetz für die B213/B402 (einschl. Nordumgehung Löningen und Haselünne/Eltern) für diese überregionale Straßenverkehrsbaumaßnahme beantragt oder durchgeführt.
- Die geplante Ausbaumaßnahme ist Teil der sogenannten »Internationalen Transitlösung« und wird planerisch im Kontext mit den dazugehörigen Bauabschnitten gesehen: »Ziel der Transitlösung« ist eine Verbesserung der Straßenverkehrsverbindungen für die Verkehrsmengen (Schwerlastverkehr) aus den ARA – Häfen in Richtung Skandinavien und Baltikum. Der vierspurige Ausbau der B213/B402 – so die durchgängige Argumentation des Erläuterungsberichtes – verbessere die Leistungsfähigkeit der B213/B402, erhöhe die Verkehrssicherheit, neue Entwicklungsoptionen für die Stadt Löningen und diene dem internationalen Straßenverkehrsnetz.
Wir halten diese Bedarfsbegründung für die sogenannte »Transitlösung« einschließlich des vierstreifigen Ausbaus der B213/B402 aus vielerlei Gründen für nicht sachgerecht und grob fehlerhaft:
- Für den Ausbau werden in erheblichem Maße land- und forstwirtschaftlichen Flächen verloren gehen. Die vorhandene Wirtschaftswege und Gemeindestraßen werden von der vierspurigen B213 abgeschnitten. Die lokalen Landwirte bzw. die direkten Anlieger an der B213 werden keine Zufahrt zur B213 erhalten, so dass die Landwirte für die Bewirtschaftung ihrer Flächen erhebliche Umwege zu bewältigen haben.
- Ein- und Mehrfamilienhäuser und Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe werden an der B213/E233 vernichtet.
- Das neue Gewerbegebiet nördlich der B213 in einer Größe von 24,5 ha wird ohne die neue Nordumgehung bzw. K162 neu dargestellt. Denn für den Ausbau der beiden Straßen werden Flächen in einer Größenordnung von 10ha benötigt. Die Gewerbefläche wird von der geplanten Nordumgehung quer bzw. von der K162 neu durchschnitten. Das neue Gewerbegebiet hat somit keine Zukunft auf eine Realisierung, denn die verbleibenden Flächen reichen nicht für Gewerbeansiedlungen aus.
- Die Grundlage für die Bedarfsfeststellung für den vierspurigen Ausbau der B213 und Verlegung der K162 Hümmlinroute sollte ein Verkehrsgutachten sein. Dieses Gutachten ist bis heute nicht erstellt worden. Als Grundlage für die Planung liegt nur die Machbarkeitsstudie von Herrn Prof. Stolze aus dem Jahre 2003 vor. Nach den uns vorliegenden Unterlagen des Bundesanstalt für Straßenwesen (Verkehrsentwicklung auf Bundesfernstraßen 2002) ergeben sich für die Bundesstraße 213 / 402 folgende Zählergebnisse aus 2000:
Cloppenburg (B68) – Lastrup 9.900 Fzg./24 Std. inkl. 2.560 LKW ab 3,5 to. Lastrup – Löningen 6.900 Fzg./24 Std. inkl. 1.630 LKW ab 3,5 to. Löningen – Haselünne 7.500 Fzg./24 Std. inkl. 2.500 LKW ab 3,5 to. Haselünne – Meppen (B402) 4.500 Fzg./24 Std. inkl. 1.250 LKW ab 3,5 to. Haselünne – Bawinkel (B213) 6.660 Fzg./24 Std. inkl. 1.450 LKW ab 3,5 to. Hinweis: pro Jahr 2 % Steigerung. Mitte 2005 wird bundesweit eine neue Verkehrszählung durchgeführt. Damit wird allen Schlussfolgerungen aus diesen Auswertungen der Boden für einen vierspurigen Ausbau der B213/B402 entzogen.
Die angebliche überdurchschnittliche Unfallhäufung und Verkehrssicherheit auf dem vorliegenden Straßenabschnitt der B213/B402 erscheint sehr zweifelhaft. Durch die geplante Baumaßnahme, die Bestandteil der sogenannten »Transitlösung« ist, wird zusätzlich überregionaler Verkehr in bebaute und in vielen Jahren gewachsene Wohngebiete gezogen.
Die Realisierung der »Transitlösung« verschafft dem zusätzlichen Durchgangsverkehr – und hier besonders dem Schwerlastverkehr – dann die zur Zeit kürzeste Verbindung von den Überseehäfen Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam nach Bremen/Hamburg und Skandinavien über die A1.
Der LKW-Verkehr wird vor allem außerhalb der Berufsverkehrszeiten und nachts überproportional zunehmen. Hier darf nicht unerwähnt bleiben, dass die LKW nach dem Stand der Technik mit Navigations- und Leitsystemen ausgerüstet sind, die dem Fahrer die jeweils verkehrsgünstige Strecke über Monitor und akustisch anzeigen. Auch Stauumgehungen werden angezeigt, so dass mit zusätzlicher Belastung von Umgehungsstraßen in Wohngebieten gerechnet werden muss.
Im Mai 2002 wurde von der zuständigen EU-Kommission in Brüssel die Forderung gestellt, das bisher geltende LKW-Fahrverbot an Wochenenden und Feiertagen in Deutschland aufzuheben. Die Politik in Deutschland hat bisher nicht bewiesen, dass sie entsprechende Forderungen der EU-Gemeinschaft erfolgreich abwehren konnte.
Das derzeitige Autobahn- und Straßennetz im Bereich Weser-Ems erfüllt voll und ganz die Voraussetzung, den Zielverkehr zur heimischen Wirtschaft, zu sämtlichen Gewerbe- und Industriegebiete schnell passieren zu lassen.
Durchgangsverkehr mitten durch Wohn- und Erholungsgebiete (Hasetal) zu leiten widerspricht jeder Logik, denn der allgemeine Trend geht eindeutig dahin, der Verkehrsvermeidung bzw. Verlagerung Vorrang zu geben. Der vierspurige Ausbau der B213 steht im Widerspruch zum Landesraumordnungsprogramm (s. Anhang).
Die aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Wir sehen keine Zukunft für den Bestand der Bahnstrecke Meppen und Essen. Die Museumseisenbahn bzw. Gütertransporte zwischen Löningen und Haselünne sind durch den vierspurigen Ausbaus der B213/E233 gefährdet.zu FNP 3.9.4 VerkehrslärmemissionenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Durch den vierspurigen Ausbau der B213/E233 als Autobahn bzw. die Verlegung der K162 Hümmlingroute wird entlang der Verkehrstrassen mit verstärkten Verkehrslärmemissionen zu rechnen sein. Die Nordumgehung führt direkt an den Bebauungsgebieten Winthorst II + III entlang und das alles ohne Lärmschutzmaßnahmen.zu FNP 3.9.5 ÖPNV / BusverkehrDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Einen hohen Stellenwert muss künftig der ÖPNV haben. In den Ordnungsräumen muss die Infrastruktur des ÖPNV weiter ausgebaut werden. In den ländlichen Räumen muss den rückläufigen Beförderungszahlen des ÖPNV durch ein verbessertes öffentliches Verkehrsangebot begegnet werden. Dieses ist im FNP überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ein ÖPNV auf der vierspurigen B213/B402, wie im RROP dargestellt, lässt sich so von Löningen über Lastrup bis Cloppenburg oder Löningen-Herzlake-Haselünne bis Meppen ohne Haltestellen nicht verwirklichen. Alternative ÖPNV-Strecken werden hierzu nicht aufgezeigt. Wir fordern umgehend ein Verkehrsgutachten zum Bus- und Bahnverkehrsentwicklung der Stadt Löningen.zu FNP 3.9.6 RadverkehrDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Das vorhandene Fuß- und Fahrradwegenetz ist zu sichern, zu unterhalten und bedarfsgerecht zu ergänzen. Der an der B213B402 geführte Fuß- und Fahrradweg wird auf einer Länge von ca. 50 km zwischen Meppen und Cloppenburg aufgegeben, es gibt keine alternativen Darstellungen.zu FNP 4.18 KompensationsflächenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt. Hierfür werden im FNP keine Entwicklungsflächen neu dargestellt.zu FNP 4.19 Eingriffsregelungen / EingriffbilanzierungDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt. Die Neuausweisung von Straßenverkehrsflächen bedeutet bei der Realisierung, eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Die Ersatzmaßnahmen werden im FNP nicht berücksichtigt. Wir fordern, daß die Suchräume hierfür im FNP dargestellt werden.zu FNP 4.19.1 Gesetzliche GrundlagenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir auch so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt. Diese Eingriffe stellen bei der Umsetzung der Planung erhebliche Beinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dar. Die Straßenbaumaßnahmen stehen den gesetzlichen Grundlagen wie im FNP beschrieben entgegen.zu FNP 4.19.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von EingriffenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt.zu FNP 4.19.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von EingriffenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt.zu FNP 4.19.3 Naturräumliche Lage der EingriffsflächenDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt. In der Tabelle 40 werden die Straßenverkehrsflächen nicht aufgeführt.zu FNP 4.19.4 Bilanzierung des KopensationsbedarfsDie aufgeführten Erläuterungen sehen wir nicht so. Denn für die neuen Straßen B213 / Nordumgehung, Verlegung K162 neu und Nord-Ost-Tangente neu, werden erhebliche Straßenverkehrsflächen (ca. 100 ha) benötigt. In der Bilanzierung des Kompensationsbedarfs werden keine Ausweichflächen für den Straßenbau im FNP dargestellt.Fazit:Ein wesentlicher Schwerpunkt einer Verkehrspolitik sollte sein, dass gegensteuernde Maßnahmen getroffen werden mit dem Ziel:
- Die Verkehrsvermeidung, die Verlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsträger und die Verbesserung der Arbeitsteilung der Verkehrsträger im Sinne einer umwelt- und sozialverträglichen, zugleich aber wirtschaftlichen Verkehrsabwicklung.
- Eine benutzer- und umweltfreundliche Vernetzung der Verkehrsträger Schiene, Straße, Luft und Wasser wird immer dringlicher. Diesen Forderungen im LROP werden von der Stadt Löningen im Flächennutzungsplan (FNP) für den Bereich Straßenverkehr in keinster Weise Rechnung getragen.
Wir fordern eine Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter mit dem Ziel, die folgende Frage zu klären:
- Welche Auswirkungen und Folgen hat die geplante Straßenverkehrsmaßnahme als vierspurigen Ausbaus der B213/B402 Nordumgehung (als Autobahn) bzw. die Verlegung der K162 neu für die Bürger, Landwirtschaft, Natur und Umwelt?
- Welche Vorteile bringt sie für die heimische Wirtschaft in dieser Region?
Nur Weitsichtigkeit kann dem Wohle der Menschen dienen. Alle zu treffenden Investitionen müssen sich dem Prinzip der Humanität (und nur das ist weitsichtig und effektiv und wirtschaftlich) verpflichten. Kurzsichtige Fehlinvestitionen, welche ein Loch stopfen und an anderer Stelle mehrere wieder aufbrechen, sind unwirtschaftlich. Der vierspurige Ausbau der B213/B402 als Autobahn und die Verlegung der K162 in Landkreisen Cloppenburg/Emsland löst nicht ein Problem, sondern schafft an vielen Stellen neue Probleme. Die Planungsbehörde hat die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes nicht kurzfristigen den Heilsversprechungen der befürwortenden Politiker nachzutragen, sondern langfristigen Renditegesichtspunkten zu unterwerfen.
Wir fordern deshalb, dass die im Flächennutzungsplan der Stadt Löningen dargestellten Maßnahmen »vierspuriger Ausbau der B213 / Nordumgehung und die Verlegung der K162« nicht aufgenommen werden und verweisen auf die im Landesraumordnungsprogramm (LROP) dargestellten Erläuterungen zum Verkehr (s. Anhang).